Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist eine bösartige Zellveränderung am unteren Ende der Gebärmutter – dem Gebärmutterhals, der sich am Scheidenende befindet. Jährlich erkranken 6.500 Frauen in Deutschland an Gebärmutterhalskrebs, fast 1.700 sterben daran.

Die Infektion mit humanen Papillomviren - kurz HPV - ist unabdingbare Voraussetzung für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Für diese Entdeckung wurde der deutsche Krebsforscher Harald zur Hausen 2008 mit dem Medizin-Nobelpreis geehrt.

Bei den Humanen Papillomviren unterscheidet man über 200 verschiedene Untertypen, die mit Zahlen gekennzeichnet werden. So gehören HPV 16 und 18 zu den so genannten Hochrisikotypen, die bei 70% der bösartigen Veränderungen oder deren Vorstufen gefunden werden. Andere, so genannte Niedrigrisikotypen z.B. HPV 6 und 11, sind für die Entstehung von Feigwarzen in der Scheide und dem äußeren Geschlechtsbereich (Schamlippen) verantwortlich.

Das HP-Virus wird fast ausschließlich beim Sex übertragen. Die meisten Menschen stecken sich irgendwann im Laufe ihres Lebens mit diesem Virus an. In der Regel siegt das Immunsystem über das Virus, so dass es unbemerkt von selbst wieder verschwindet. In einigen Fällen bleiben die Viren im Körper und können so behandlungsbedürftige Zellveränderungen auslösen oder bei mangelnder Vorsorge zu Gebärmutterhalskrebs führen.

Seit Anfang 2007 gibt es zwei Impfstoffe gegen die Untertypen HPV 16 und 18; einer der beiden Impfstoffe schützt auch gegen die Ansteckung mit Genitalwarzen (HPV 6,11). Neuere Daten sehen auch eine Wirksamkeit gegen durch die Viren ausgelösten Zellveränderungen im Bereich des äußeren Geschlechtbereichs (Schamlippen, Damm).

Der Impfstoff enthält Eiweißbestandteile aus der Virushülle, aber keine Erbsubstanz der Viren, so dass eine Krebsauslösung durch den Impfstoff ausgeschlossen ist. Die HPV-Impfung wird vor dem ersten Sex für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren empfohlen und von den Krankenkassen übernommen. Manche Kassen zahlen auch bei älteren Mädchen. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.

Die Impfung erfordert drei Impfdosen, die idealerweise zu den Zeitpunkten 0, 2. und 6. Monat verabreicht werden. Ein belastbarer Schutz wird nach der dritten Impfung erreicht. Bisher konnte ein ausreichender Schutz für mindestens 5 Jahre nachgewiesen werden. Über die Notwendigkeit einer Wiederimpfung liegen bisher keine Erkenntnisse vor.

Bei den Nebenwirkungen stehen Schmerzen und Rötungen an der Einstichstelle sowie Fieber an erster Stelle (1;10). In seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen kommen (1:10000).

Viel Aufsehen haben Presseberichte über 2 im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung beobachtete Todesfälle erzeugt. Die Obduktion der beiden Mädchen konnte keine Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang erbringen. Auch die im zeitlichen Zusammenhang bei insgesamt 5 Fällen beobachteten Nervenerkrankungen (Guillain-Barré-Syndrom) lassen sich aufgrund der Fallzahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht ursächlich zuordnen.

Vor der Marktzulassung wurden beide Impfstoffe an ca. 20000 Mädchen und Frauen getestet. Die Auswertung dieser Studien ergab keinen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko bei dieser Impfung. Diese Daten zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit (Verträglichkeit) führten letztlich zur Zulassung durch die EU-Kommission. Langzeitstudien laufen bereits.

Experten versprechen sich durch die Impfung eine Vorbeugung der durch HPV ausgelösten bösartigen Tumore des Gebärmutterhalses, des äußeren Genitale und Scheide. Da der Schutz durch die Impfung aber nicht alle Viren betrifft, sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen weiterhin unerlässlich!

Aktuelle Fachinformationen zum Thema finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.



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